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BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BVFG F. 1998 § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2; BVFG F. 2001 § 6 Abs. 2, § 15 Abs. 1, § 100a; BVFG F. 2007 § 6 Abs. 2, § 15 Abs. 1, § 100a Abs. 1
Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine konstitutive, sondern deklaratorische Wirkung der -; Rückwirkung von Gesetzen, echte; Vertrauen, schutzwürdiges - auf den Bestand erworbener Rechte; Auslegung, verfassungskonforme. - Bundesverwaltungsgericht
BVFG F. 1998 § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2
Auslegung, verfassungskonforme; Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs 1 BVFG, keine konstitutive, sondern deklaratorische Wirkung der -; Rückwirkung von Gesetzen, echte; Vertrauen, schutzwürdiges - auf den Bestand erworbener Rechte - Wolters Kluwer
Antrag einer 1969 in der Ukraine geborenen Aussiedlerin auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung - Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft bei Aufnahme des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet vor dem 30. August 2001 mit eigenem ...
- Judicialis
BVFG F. 1998 § 4 Abs. 1; ; BVFG F. 1998 § 6 Abs. 2; ; BVFG F. 2001 § 6 Abs. 2; ; BVFG F. 2001 § 15 Abs. 1; ; BVFG F. 2001 § 100a; ; BVFG F. 2007 § 6 Abs. 2; ; BVFG F. 2007 § 15 Abs... . 1; ; BVFG F. 2007 § 100a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertriebenenrecht: Rechtswirkung der Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 129, 265
- NVwZ-RR 2008, 425
- FamRZ 2008, 1067 (Ls.)
- DVBl 2008, 713
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01
Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
Das Begehren der Klägerin, den Beklagten zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG zu verpflichten, ist nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).Dabei hat der Senat auch geprüft, ob § 100a BVFG F. 2001 "mit Rücksicht darauf, dass die Bescheinigung nach § 15 BVFG keine konstitutive, sondern nur bestätigende Wirkung hat, der zu bestätigende Status als Spätaussiedler aber bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 4, 6 BVFG mit der Aufnahme in das Bundesgebiet entsteht (vgl. BVerwGE 99, 133 ), für Bescheinigungsbewerber, die bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des Spätaussiedlerstatusgesetzes im Wege des Aufnahmeverfahrens in das Bundesgebiet eingereist sind, Wirkungen entfaltet, die eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung bedeuten könnten" (Urteile vom 12. März 2002 a.a.O.).
In seinen Urteilen vom 12. März 2002 a.a.O. hat der Senat einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot in Bezug auf geänderte Anforderungen an das Sprachvermögen neben dem Hinweis, dass die endgültige Prüfung ausreichender Sprachkenntnis erst im Bescheinigungsverfahren erfolge, mit der Begründung verneint, dass die Kläger wegen der engeren Verwaltungspraxis von Bund und Ländern zum Spracherfordernis nicht auf eine für sie günstigere Rechtsauslegung durch das Bundesverwaltungsgericht hätten vertrauen können.
Denn die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG begründet die Spätaussiedlereigenschaft nicht erst, sondern dient ihrem Nachweis, setzt sie also voraus und hat lediglich feststellende Wirkung (Urteile vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 = juris Rn. 9 sowie - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).
Der hier einschlägige § 4 Abs. 1 BVFG bestimmt sowohl Voraussetzungen für den Erwerb des Spätaussiedlerstatus als auch den Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsvoraussetzungen vorliegen müssen, nämlich zu der Zeit, zu der der Einreisende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt (Urteil vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).
- BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00
Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung; …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
Denn die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG begründet die Spätaussiedlereigenschaft nicht erst, sondern dient ihrem Nachweis, setzt sie also voraus und hat lediglich feststellende Wirkung (Urteile vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ;… vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 = juris Rn. 9 sowie - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).Denn mit der unanfechtbaren Versagung einer beantragten Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BVFG stünde verbindlich fest, dass der Antragsteller kein Spätaussiedler ist (§ 15 Abs. 1 Satz 4 BVFG; Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 322 ).
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind das Aufnahmeverfahren mit der vorläufigen Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft (Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; Entwurfsbegründung zum Zuwanderungsgesetz BTDrucks 15/420 S. 118) einerseits und das Bescheinigungsverfahren mit der abschließenden Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft andererseits auseinanderzuhalten (Urteile vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 5 C 10.04 - BVerwGE 123, 101 ).
- BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
Das Begehren der Klägerin, den Beklagten zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG zu verpflichten, ist nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).Zur Frage, ob § 6 Abs. 2 BVFG hier in seiner zur Zeit der ständigen Aufenthaltnahme der Klägerin 1998 geltenden Fassung oder in seiner seit dem 7. September 2001 geltenden Fassung anzuwenden ist, hat das Berufungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass der erkennende Senat die Übergangsregelung des § 100a BVFG F. 2001, wonach auch Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG nach dem Recht zu bescheiden sind, das nach dem 7. September 2001 gilt, dahin ausgelegt hat, dass die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG F. 2001 auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG Geltung beanspruchen, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor Inkrafttreten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 zum Spracherfordernis).
Denn die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG begründet die Spätaussiedlereigenschaft nicht erst, sondern dient ihrem Nachweis, setzt sie also voraus und hat lediglich feststellende Wirkung (Urteile vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 = juris Rn. 9 sowie - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
Dabei hat der Senat auch geprüft, ob § 100a BVFG F. 2001 "mit Rücksicht darauf, dass die Bescheinigung nach § 15 BVFG keine konstitutive, sondern nur bestätigende Wirkung hat, der zu bestätigende Status als Spätaussiedler aber bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 4, 6 BVFG mit der Aufnahme in das Bundesgebiet entsteht (vgl. BVerwGE 99, 133 ), für Bescheinigungsbewerber, die bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des Spätaussiedlerstatusgesetzes im Wege des Aufnahmeverfahrens in das Bundesgebiet eingereist sind, Wirkungen entfaltet, die eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung bedeuten könnten" (…Urteile vom 12. März 2002 a.a.O.).Nach der damals - 1998 - geltenden Rechtslage (§ 15 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2 BVFG) und Rechtspraxis in Verwaltung und Rechtsprechung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen einer Erklärung zur deutschen Nationalität sowie für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ) hat sie 1998 mit ihrer ständigen Aufenthaltnahme in Deutschland den Spätaussiedlerstatus (§ 4 Abs. 1 BVFG) erlangt, weil sie sich - andere Voraussetzungen für ihre deutsche Volkszugehörigkeit stehen nicht im Streit - nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im Aussiedlungsgebiet jedenfalls ab 1991 (Antrag, im Inlandspass als Nationalität Deutsch einzutragen) bzw. 1993 (Änderung der Nationalität des Vaters in der Geburtsurkunde der Klägerin aufgrund Gerichtsbeschlusses), also deutlich vor ihrem Antrag auf Aufnahme 1995 und ihrer Umsiedlung nach Deutschland 1998, zum deutschen Volkstum bekannt hat (§ 6 Abs. 2 BVFG F. 1998).
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 14.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -ses; …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
An dieser Auslegung hat der Senat in seinen Urteilen vom 13. November 2003 (- BVerwG 5 C 14.03 - BVerwGE 119, 188) zum Erfordernis eines Bekenntnisses nach dem Ende der Bekenntnisfiktion nach § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG und vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 49.03 - BVerwGE 122, 249) zur Bekenntnisvertretung festgehalten.Im Urteil vom 13. November 2003 a.a.O. hat der Senat einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verneint, weil ein Vertrauen der Klägerin darauf, dass die deutsche Volkszugehörigkeit in diesem Verfahren nach denselben Kriterien beurteilt werde, wie sie im Zeitpunkt der Aufnahme der Klägerin in den Geltungsbereich des Gesetzes für Spätaussiedlerbewerber gegolten habe, nicht schutzwürdig sei; denn die Klägerin sei nicht aufgrund eines Verfahrens, in dem ihre deutsche Volkszugehörigkeit geprüft und bejaht worden sei, in das Bundesgebiet aufgenommen worden, sondern aufgrund einer Einbeziehung als Angehörige einer deutschen Volkszugehörigen in den ihrer Mutter erteilten Aufnahmebescheid.
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00
Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind das Aufnahmeverfahren mit der vorläufigen Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft (Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; Entwurfsbegründung zum Zuwanderungsgesetz BTDrucks 15/420 S. 118) einerseits und das Bescheinigungsverfahren mit der abschließenden Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft andererseits auseinanderzuhalten (Urteile vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 5 C 10.04 - BVerwGE 123, 101 ).Als Folge dieser Vorläufigkeit hat es der Gesetzgeber in Kauf genommen, dass damit Personen in Deutschland aufgenommen werden, deren Spätaussiedlereigenschaft der Überprüfung im Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG gegebenenfalls nicht standhält (Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ).
- BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 49.03
Bekenntnis zum deutschen Volkstum; Bekenntnisfähigkeit; Bekenntnisvertretung bei …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
An dieser Auslegung hat der Senat in seinen Urteilen vom 13. November 2003 (- BVerwG 5 C 14.03 - BVerwGE 119, 188) zum Erfordernis eines Bekenntnisses nach dem Ende der Bekenntnisfiktion nach § 6 Abs. 2 Satz 5 BVFG und vom 25. November 2004 (- BVerwG 5 C 49.03 - BVerwGE 122, 249) zur Bekenntnisvertretung festgehalten.Auch im Urteil vom 25. November 2004 a.a.O., das ebenfalls eine Person betraf, die als in den Aufnahmebescheid der Mutter einbezogener Abkömmling eingereist war, hat der Senat für eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG § 6 Abs. 2 BVFG F. 2001 als maßgeblich angesehen und verfassungsrechtliche Bedenken unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Rückwirkungsverbotes verneint.
- BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
Zur Frage, ob § 6 Abs. 2 BVFG hier in seiner zur Zeit der ständigen Aufenthaltnahme der Klägerin 1998 geltenden Fassung oder in seiner seit dem 7. September 2001 geltenden Fassung anzuwenden ist, hat das Berufungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass der erkennende Senat die Übergangsregelung des § 100a BVFG F. 2001, wonach auch Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG nach dem Recht zu bescheiden sind, das nach dem 7. September 2001 gilt, dahin ausgelegt hat, dass die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG F. 2001 auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG Geltung beanspruchen, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor Inkrafttreten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 zum Spracherfordernis).Denn die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG begründet die Spätaussiedlereigenschaft nicht erst, sondern dient ihrem Nachweis, setzt sie also voraus und hat lediglich feststellende Wirkung (Urteile vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 = juris Rn. 9 sowie - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
Die Rechtsposition der Klägerin unterfällt daher dem grundsätzlichen verfassungsrechtlichen (Art. 20 Abs. 3 GG) Verbot echter (retroaktiver) Rückwirkung, also des nachträglich ändernden Eingriffs in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände, das seinen Grund im Vertrauensschutz hat und zurücktritt, wenn sich ausnahmsweise kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - BVerfGE 95, 64 = juris Rn. 110). - BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 10.04
Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind das Aufnahmeverfahren mit der vorläufigen Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft (Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; Entwurfsbegründung zum Zuwanderungsgesetz BTDrucks 15/420 S. 118) einerseits und das Bescheinigungsverfahren mit der abschließenden Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft andererseits auseinanderzuhalten (Urteile vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 und vom 24. Februar 2005 - BVerwG 5 C 10.04 - BVerwGE 123, 101 ). - BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 865/00
Bloße Aufnahme aufgrund eines Bescheids gem § 26 BVFG nicht in jedem Fall zur …
- LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 8 SO 48/21
Eingliederungshilfeträger haben im Einzelfall Aufwendungen für eine persönliche …
Die Entscheidung über die Verpflichtungsklage richtet sich nach der Rechtslage, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats bestanden hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - juris Rn. 11). - BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14
Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet; …
Für die Beurteilung des Begehrens der Klägerin ist dabei im Ausgangspunkt die Rechtslage maßgeblich, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden hat (BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 ; stRspr), mithin das Bundesvertriebenengesetz in der Fassung, die es durch das Zehnte BVFG-ÄndG gefunden hat; während des Revisionsverfahrens sind keine weiteren Rechtsänderungen erfolgt.Die vom Berufungsgericht zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 ), derzufolge unabhängig von entsprechenden Anordnungen des Gesetzgebers auch bei einer Rechtsänderung die Spätaussiedlereigenschaft stets nach der im Entscheidungszeitpunkt des Gerichts geltenden Rechtslage zu beurteilen sei, rechtfertigt den vom Berufungsgericht gezogenen Schluss gerade nicht.
- BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 30.14
Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet; …
Für die Beurteilung des Begehrens des Klägers ist dabei im Ausgangspunkt die Rechtslage maßgeblich, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden hat (BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 ; stRspr), mithin das Bundesvertriebenengesetz in der Fassung, die es durch das Zehnte BVFG-ÄndG gefunden hat; während des Revisionsverfahrens sind keine weiteren Rechtsänderungen erfolgt.Die vom Berufungsgericht zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 ), derzufolge unabhängig von entsprechenden Anordnungen des Gesetzgebers auch bei einer Rechtsänderung die Spätaussiedlereigenschaft stets nach der im Entscheidungszeitpunkt des Gerichts geltenden Rechtslage zu beurteilen sei, rechtfertigt den vom Berufungsgericht gezogenen Schluss gerade nicht.
- BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16
Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren; …
Die Entscheidung über die vorliegende Verpflichtungsklage richtet sich im Ausgangspunkt nach der Rechtslage, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden hat (stRspr, BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 Rn. 11).Die bestandskräftige Versagung einer Spätaussiedlerbescheinigung lässt den Bestand eines einmal erworbenen Spätaussiedlerstatus (anders als unter der Geltung der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Rechtslage, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 Rn. 21) unberührt, wenn die Erteilung der Bescheinigung lediglich an der neugeschaffenen zusätzlichen Voraussetzung des § 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG scheitert.
Für die Beurteilung des Begehrens des Klägers ist dabei im Ausgangspunkt die Rechtslage maßgeblich, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden hat (stRspr, BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 Rn. 11), mithin das Bundesvertriebenengesetz in der Fassung, die es durch Art. 10 des Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) gefunden hat; während des Revisionsverfahrens sind keine weiteren Rechtsänderungen erfolgt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 802/13
Erteilung eines Aufnahmebescheides bzgl. der Aufnahme als Aussiedler im Härteweg
vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (266), m. w. N.vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 -, BVerwGE 116, 119 (121 f.); ferner BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (269 ff.).
vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 -, BVerwGE 116, 119, und vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265.
vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 -, BVerwGE 116, 114 (116), und vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (267).
- BVerwG, 13.08.2020 - 1 C 23.19
Rechtsbereinigungsgesetze begründen regelmäßig keinen Anspruch auf …
2.1 Das Berufungsgericht hat zunächst zutreffend angenommen, dass sich eine Änderung der Rechtslage nicht, wie von der Klägerin geltend gemacht, aus einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (hier: Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265) ergibt.Allein der Umstand, dass der das Wiederaufgreifen des Verfahrens ablehnende Bescheid vom 5. August 2014 - gemessen an den sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 - (BVerwGE 129, 265 Rn. 25) ergebenden Anforderungen - nicht rechtmäßig hätte verfügt werden dürfen, genügt für die Annahme seiner offensichtlichen Rechtswidrigkeit nicht (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl 2012, 478 Rn. 29).
- VG Köln, 12.11.2014 - 4 K 6300/13
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung für Ehegatten und …
vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (266), m.w.N.vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 -, BVerwGE 116, 119 (121 f.); ferner BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (269 ff.).
vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 -, BVerwGE 116, 119 und vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265.
vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 -, BVerwGE 116, 114 (116), und vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (267).
- VG Köln, 27.02.2012 - 20 K 2286/11
Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG nur bei Beantragung und nicht …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist daher das Begehren des Klägers nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen, vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (266); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.10.2011 - 11 A 747/11 -, NRWE, Rn. 26 f.Der hierdurch gewährte Vertrauensschutz tritt zurück, wenn sich ausnahmsweise kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (268 f.); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.10.2011 - 11 A 747/11 -, NRWE, Rn. 28 f.
Die Bescheinigung nach § 15 BVFG hat keine konstitutive, sondern nur bestätigende Wirkung, da der zu bestätigende Status als Spätaussiedler bereits bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 4, 6 BVFG mit der Aufnahme in das Bundesgebiet entsteht, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (270 f.); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.10.2011 - 11 A 747/11 -, NRWE, Rn. 33.
Wer die Spätaussiedlereigenschaft aufgrund eines eigenen Aufnahmebescheides (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG) kraft der bei der Aufenthaltnahme im Bundesgebiet geltenden Rechtslage erworben hat, kann darauf vertrauen, dass sie ihm nicht rückwirkend genommen wird, vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 (270 f.); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.10.2011 - 11 A 747/11 -, NRWE, Rn. 35.
- VG Aachen, 14.03.2012 - 8 K 1740/06
Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 S. 1 BVFG bei bestandskräftiger …
Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (266); ferner OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 2011 - 12 A 2561/09 -, UA Seite 11 Die Anwendung des § 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG im Fall der Klägerin führt nicht zu einer wegen Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) unzulässigen Rückwirkung.Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (268 f.).
Vgl. BVerwG Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 (270 f.).
- VG Köln, 21.08.2012 - 7 K 2803/10
Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG bei vorheriger …
Eine Ausnahme sei bisher nur in dem Fall angenommen worden, dass das Bekenntnis einer vor dem 30.08.2001 mit eigenem Aufnahmebescheid eingereisten Person nach der neuen Rechtslage zu verneinen sei und dadurch die bereits erlangte Spätaussiedlereigenschaft entfalle (BVerwG, Urteil vom 13.09.2007 - 5 C 38.06 - ).Selbst wenn dies wegen des Verlustes eines mit der Einreise bereits entstandenen Spätaussiedlerstatus zu einer sog. echten (retroaktiven) Rückwirkung führen sollte, wäre diese Rückwirkung nicht verfassungswidrig, weil das Rückwirkungsverbot seine Grundlage im Vertrauensschutz hat und daher zurücktritt, wenn sich ausnahmsweise kein schutzbedürftiges Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte, vgl. BVerwG, Urteile vom 12.03.2002 - 5 C 2/01 - juris , vom 13.09.2007 - 5 C 38/06 - , BVerwGE 129, 265 und vom 30.01.2009 - 5 B 41/08 - juris.
Nur wer die Spätaussiedlereigenschaft aufgrund eines eigenen Aufnahmebescheides nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG kraft der bei der Aufenthaltnahme im Bundesgebiet geltenden Rechtslage erworben hat, kann darauf vertrauen, dass sie ihm nicht rückwirkend genommen wird, vgl. BVerwG, Urteile vom 13.09.2007 - 5 C 38.06 - BVerwGE 129, 265 und vom 13.11.2003 - 5 C 14.03 - , BVerwGE 119, 188.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - 11 A 2754/12
Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung bei erneuter Einreise …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - 11 A 747/11
Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung bei bereits …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2014 - 11 A 2103/12
Antrag auf Einbeziehung in den Aufnahmebescheid bei Vorliegen der Voraussetzungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2013 - 11 A 2423/11
Voraussetzung für die Ausstellung einer Bescheinigung als Spätaussiedler
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2017 - 11 A 321/16
Beanspruchung der Erteilung eines Aufnahmebescheids im Wege des Wiederaufgreifens …
- VG Köln, 30.04.2012 - 7 K 4879/11
Verfassungsmäßigkeit des § 15 Abs. 2 S. 2 BVFG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 11 A 1254/14
Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung i.R.d. Antrags auf Erteilung eines …
- VGH Bayern, 12.12.2012 - 11 B 11.2542
Kein Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung, einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2018 - 11 A 1051/17
Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung durch Abgabe des Bekenntnisses zum …
- VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 B 07.1891
Unzureichende familiäre Vermittlung der deutschen Sprache
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 19 E 286/07
Statusdeutschen-Eigenschaft eines stammberechtigten Spätaussiedlers sowie seines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - 11 A 1250/12
Anforderungen an die Erteilung eines Aufnahmebescheids bzgl. der Aufnahme eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 2739/08
Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 …
- BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 11.13
Rügefähigkeit der Aussetzungsentscheidung; informatorische Anhörung; …
- VG Freiburg, 17.03.2010 - 2 K 1107/08
Spätaussiedlerbescheinigung; Verhältnis einer Bescheinigung als Ehegatte eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2014 - 11 A 166/13
Anspruch eines Spätaussiedlers auf Erteilung eines Aufnahmebescheids
- VG Köln, 26.01.2012 - 20 K 4190/10
Anspruch auf Erteilung der Spätaussiedlerbescheinigung nach bestandskräftiger …
- VG Köln, 09.04.2014 - 4 K 3448/13
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung als Spätaussiedler; …
- VGH Bayern, 19.03.2009 - 11 C 06.2921
Prozesskostenhilfebeschwerde (erfolglos)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2017 - 11 A 3043/15
Übertragbarkeit der zum Aufnahmebescheid entwickelten Rechtsprechnung des BVerwG …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 12 A 1878/09
Erteilung eines Aufnahmebescheids an einen in der russischen Föderation Geborenen …
- VG Köln, 08.06.2021 - 7 K 3256/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2009 - 12 A 1494/07
Feststellung der Fähigkeit eines Aufnahmebewerbers zur rein verbalen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 3219/08
Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz wegen Einbürgerung im damaligen …
- LSG Hamburg, 19.08.2015 - L 5 KA 62/13
Quotierte Vergütung von Kostenerstattungen
- VG Würzburg, 10.12.2019 - W 1 K 19.523
Gewährung ergänzender Versorgungsleistungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 11 A 1375/17
Anspruch eines Spätaussiedlers auf Erteilung eines Aufnahmebescheids im Fall des …
- VG Köln, 03.09.2014 - 4 K 2583/13
Spätaussiedlerwillen als Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung als …
- VG Köln, 26.02.2013 - 7 K 6908/10
Anspruch eines russischen Volkszugehörigen auf Ausstellung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2009 - 12 A 233/08
Erfordernis eines Bekenntnisses bei doppeldeutscher Abstammung nach dem Recht der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2016 - 11 A 362/14
Anspruchsbegehren auf die Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem …
- VG Köln, 03.09.2014 - 4 K 2584/13
Maßgeblichkeit eines Spätaussiedlerwillens als zwingende Tatbestandsvoraussetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 12 A 3340/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 532/12
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2009 - 12 A 272/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2012 - 11 E 662/12
Erlangen einer Bescheinigung als Spätaussiedler nach § 15 Abs. 1 BVFG für einen …
- OVG Sachsen, 08.07.2010 - 4 A 72/08
Spätaussiedler, Bescheinigung, Bekenntnis
- VG Köln, 20.09.2011 - 7 K 3202/11
Anspruch auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung bei fehlendem Bekenntnis …
- VG Köln, 11.12.2012 - 7 K 573/10
Keine Begründung von Vertrauen auf das Entstehen der Spätaussiedlereigenschaft …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2011 - 11 A 2038/11
Vorliegen eines "ständigen Aufenthalts" i.S.d. § 4 Abs. 1 BVFG bei einem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 903/09
Vereinbarkeit einer Klage auf Erteilung eines Aufnahmebescheides mit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - 11 E 203/12
Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung als Abkömmling eines …
- VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 1205/10
Anspruch auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung durch Bestimmung der …
- VG Minden, 14.07.2010 - 11 K 1737/06
Abstellen auf die Rechtslage zum Entscheidungszeitpunkt bei Entscheidungen über …
- VG Köln, 17.05.2011 - 7 K 2974/10
Spätaussiedlerbescheinigung kann nur ausgestellt werden bei Beantragung der …
- VG Köln, 12.12.2018 - 10 K 9757/17
- VG Köln, 17.05.2011 - 7 K 2975/10
Für die Beurteilung eines Anspruches auf Grundlage von § 15 Abs. 1 S. 1 BVFG ist …
- VG Köln, 14.12.2021 - 7 K 570/19
Rechtsprechung
BVerwG, 17.11.2006 - 5 B 57.05 (5 C 38.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BVerwG, 06.02.2007 - 5 C 38.06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorläufige Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BVerwG, 14.05.2007 - 5 C 38.06 |